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sich einer Sache entledigen

См. также в других словарях:

  • entledigen — ent|le|di|gen [ɛnt le:dɪgn̩] (geh.): 1. <tr.; hat; mit Gen.> (von etwas) befreien: jmdn. seiner Schulden entledigen. 2. <+ sich; mit Gen.> sich (von etwas) befreien: sich seiner Feinde, seiner Sorgen entledigen; sich seines Mantels… …   Universal-Lexikon

  • entledigen, sich — sich entledigen V. (Aufbaustufe) geh.: eine bestimmte Sache ausführen, seiner Verpflichtung nachkommen Beispiel: Er hat sich seines Versprechens geschickt entledigt. sich entledigen V. (Oberstufe) geh.: sich von einer Person oder Sache befreien… …   Extremes Deutsch

  • Entledigen — Entlêdigen, verb. reg. act. von etwas ledig, d.i. frey, los machen, mit der zweyten Endung der Sache. Und nach denselbigen Tagen entledigten wir uns, und zogen gen Jerusalem, Apostelg. 21, 15, wir legten unsere Geräthschaften ab. Sich der Sorgen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • entledigen — ent·le̲·di·gen, sich; entledigte sich, hat sich entledigt; [Vr] geschr; 1 sich jemandes / etwas entledigen sich von einer Person / Sache befreien <sich seiner Gegner, Verfolger, Schuldner entledigen> 2 sich etwas (Gen) entledigen etwas… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • abstreifen — ạb||strei|fen 〈V. tr.; hat〉 1. mit leichter Bewegung ausziehen (Kleidung) 2. wegwischen (Erinnerung) ● einen Aal abstreifen einem A. die Haut abziehen; Beeren abstreifen von den Stielen lösen; einen Fehler, eine Gewohnheit abstreifen ablegen;… …   Universal-Lexikon

  • befreien — (sich) freikämpfen; entlasten; säubern; erlösen * * * be|frei|en [bə frai̮ən] <tr.; hat: a) frei machen, die Freiheit geben: Gefangene befreien; sie hat sich [selbst] aus der Unterdrückung befreit. Syn.: ↑ bergen …   Universal-Lexikon

  • Geben — Gêben, verb. irreg. ich gebe, du gibst, er gibt, Conjunct. ich gebe; Imperf. ich gab, Conjunct. ich gäbe; Mittelw. gegeben; Imperat. gib. Es ist in doppelter Gestalt üblich. I. Als ein Activum, welches die dritte Endung der Person erfordert. 1.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • abwimmeln — ab|wim|meln [ apvɪml̩n], wimmelte ab, abgewimmelt <tr.; hat (ugs.): (etwas Lästiges oder jmdn., der einem lästig ist) mit Beredsamkeit, durch Vorwände, Ausreden o. Ä. abweisen: einen Auftrag abwimmeln; der Vertreter wurde an der Haustür… …   Universal-Lexikon

  • Pflicht (2), die — 2. Die Pflicht, plur. die en, von dem Zeitworte pflegen, nach dessen Oberdeutschen irregulären Abwandlung, nach welcher es in der zweyten und dritten Person des Präsentis, du pflichst, er pflicht, hat. 1. Von der veralteten Bedeutung des Activi,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Entgehen — Entgehen, verb. irreg. neutr. (S. Gehen,) welches das Hülfswort seyn zu sich nimmt, von einem Orte weggehen, sich von einem Orte entfernen. In dieser eigentlichen, aber veralteten Bedeutung, kommt iugan für abire, weggehen, bey dem Ottfr. vor. Im …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Abschaffen — Abschaffen, verb. reg. act. von schaffen, befehlen. 1) Was man gewöhnlich um sich hatte, zu seinem Dienste hatte, wegschaffen, von Menschen und Thieren. Einen Bedienten abschaffen. Sein Gesinde abschaffen. Pferde und Wagen abschaffen. Einen Hund …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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